AGB

Stand 11.03.2020
Präambel
Küstenflipper bietet in seinem Geschäftsgebiet Kunden die entgeltliche Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Rahmen der Kurzzeitmiete an. Mit der Registrierung bei Küstenflipper (Rahmenvertrag) kann der Kunde, nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“), die Fahrzeuge mieten und nutzen.

§ 1 Vertragspartei, zugelassene Kunden, Geltungsbereich, Änderungsrecht und Hinterlegung dieser AGB
Abs.1: Vertragspartner
Vertragspartner ist Küstenflipper, Breinermoorer Str. 16, 26810 Westoverledingen in Deutschland, durch welchen die Bereitstellung erfolgt. Weitere Informationen über Küstenflipper sind auf der Internetseite www.küstenflipper.de unter dem Punkt Impressum zu finden.
Abs.2: Zugelassene Kunden
Zur Registrierung zugelassen sind nur natürliche Personen und juristische Personen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden „BGB“), die einen gültigen Rahmenvertrag mit Küstenflipper abgeschlossen haben und nach folgenden Kriterien nutzungsberechtigt sind:
a) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines PKW, Motorrads, Kleinkraftrades sind
c) die Fahrerlaubnis von der Bundesrepublik Deutschland bzw. von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island erteilt bekommen haben, oder denen diese als internationaler Führerschein in Verbindung mit dem jeweiligen nationalen Führerschein akzeptiert worden ist, sofern diese in der Bundesrepublik Deutschland zum Führen eines Rollers berechtigen.
Abs.3: Geltungsbereich
Diese AGB gelten sowohl für die Registrierung (Rahmenvertrag) bei Küstenflipper als auch für den Einzelvertragsschluss zur Kurzzeitmiete der Fahrzeuge. Sie gelten ausschließlich, außer, Küstenflipper stimmt ausnahmsweise diesen AGB entgegenstehenden oder von ihnen abweichenden Bestimmungen des Kunden ausdrücklich zu. Neben diesen AGB kann Küstenflipper ergänzende Bedingungen für die Nutzung ihrer Produkte vorsehen. Es gelten außerdem die Hinweise zum Datenschutzrecht, die auf der Internetseite von Küstenflipper unter dem Punkt Datenschutz einzusehen sind.
Abs.4: Recht zur Änderung der AGB
Küstenflipper ist jederzeit berechtigt, diese AGB – insbesondere für künftige Einzelmietverträge – zu ändern oder zu ergänzen, es sei denn, das ist für die Kunden nicht zumutbar. Hierzu benachrichtigt Küstenflipper seine Kunden rechtzeitig über die Änderungen schriftlich oder per E-Mail und veröffentlicht diese auf der Internetseite von Küstenflipper. Fehlt es an einem Widerspruch des Kunden bezüglich der Änderungen der AGB, der innerhalb von einem Monat nach der Benachrichtigung erfolgen muss, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Kunde wird in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist ausdrücklich hingewiesen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs des Kunden gegen die Änderung oder Ergänzung der AGB ist Küstenflipper berechtigt, den Rahmenvertrag auf Grundlage dieser AGB gegenüber dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
Abs.5: Hinterlegung der AGB
Der Kunde kann die AGB jederzeit auf der Internetseite von Küstenflipper abrufen, ausdrucken sowie speichern.

§ 2 Vertragsgegenstand
Abs.1: Gegenstand
Gegenstand des Vertragsverhältnisses zwischen Küstenflipper und seinen Kunden auf Grundlage dieser AGB sind zum einen der Vertrag, welcher als Rahmenvertrag die Rechtsbeziehung der Parteien während der Registrierung und der folgenden Serviceleistungen vorsieht, und zum anderen die Einzelmietverträge, welche auf Grundlage dieser AGB und auf Grundlage des Rahmenvertrages zwischen den Parteien einzeln vereinbart werden.
Abs.2: Smartphone-App
Innerhalb des Rahmenvertrages, der diesen AGB unterliegt, stellt Küstenflipper seinen Kunden eine kostenlose Smartphone-App (im Folgenden „App“) zur Verfügung. Mittels dieser App hat der Kunde eine Übersicht über alle verfügbaren Fahrzeuge in seiner Umgebung. Damit kann der Kunde Reservierungen tätigen und entsprechend ausgewählte Fahrzeuge anmieten und seine Miete beenden. Zur Nutzung der App benötigt der Kunde seine persönlichen Anmeldedaten. Küstenflipper stellt den Kunden die App nur zur Nutzung zur Verfügung und gestattet den registrierten Kunden hierauf zuzugreifen. Weder Quellcode noch Objektcode der Software werden dem Kunden überlassen. Der Kunde erhält lediglich die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Software, welche auf einem zentralen Server gehostet ist, mittels Internet zu zugreifen und zu nutzen.
Abs.3: Einzelmietverträge
Im Geschäftsgebiet von Küstenflipper können registrierte Kunden deren elektrisch betriebenen Fahrzeuge durch Einzelmietverträge im Rahmen der Kurzzeitmiete und auf der Grundlage des Rahmenvertrages anmieten. Eine Verfügbarkeitsgarantie wird von Küstenflipper nicht ausgesprochen. Küstenflipper ist berechtigt die Nutzung von Fahrzeugen einzuschränken oder komplett auszuschließen (z.B. aufgrund von Eisglätte).

§ 3 Registrierung, Vertragsschluss, Anmietung und Reservierung
Abs.1: Rahmenvertrag
Der Rahmenvertrag kommt durch ordnungsgemäße Registrierung bei Küstenflipper über die Internetplattform zustande. Hierfür füllt der Kunde das Online-Anmeldeformular vollständig aus und befolgt die Online-Hinweise zur Registrierung. Durch die Eingabe der Stammdaten und das Akzeptieren der AGB im Registrierungsprozess gilt die Registrierung als ordnungsgemäß abgeschlossen. Durch die darauf folgende Freischaltung kommt der Rahmenvertrag zwischen den Parteien rechtswirksam zustande. Zur Anmietung von Fahrzeugen ist es nötig, dass der Kunde außerdem seinen Führerschein verifiziert. Die Verifizierung erfolgt nach Wahl des Kunden entweder persönlich im Büro bzw. an ausgewählten Orten im Geschäftsgebiet von Küstenflipper oder über eine sogenannte audiovisuelle Verifizierung über das Smartphone. Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren.
Küstenflipper behält sich das Recht vor, den Kunden jederzeit zur Durchführung eines erneuten Verifizierungsprozesses aufzufordern. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, kann Küstenflipper das Benutzerkonto sperren.

Abs.2: Einzelmietverträge/Anmietung
Einmal registriert, kann der Kunde auf der Grundlage des Rahmenvertrages ein beliebiges Fahrzeug von Küstenflipper reservieren und anmieten, sofern dieses verfügbar ist – sprich, dieses nicht durch einen anderen Kunden reserviert bzw. ausgeliehen ist und keine technischen oder betrieblichen Gründe einer Vermietung des Fahrzeuges entgegenstehen. Die zum Zeitpunkt des Einzelvertragsschlusses gültige Preis- und Gebührentabelle, zu finden auf der Internetseite von Küstenflipper unter dem Punkt Konditionen, wird ebenfalls Vertragsgrundlage. Der Kunde kann immer nur maximal ein Fahrzeug zeitgleich per Einzelmietvertrag anmieten. Welche Fahrzeuge zum Zeitpunkt der gewünschten Anmietung verfügbar sind, kann der Kunde in der App erkennen. Der Mietvertrag über die Nutzung eines Fahrzeuges wird abgeschlossen, indem der Kunde den Mietvorgang in der App auslöst und der Bordcomputer des Fahrzeuges den Zugang zu den Helmen freigibt.
Abs.3: Reservierung im Rahmen der Einzelvermietung
Kunden können verfügbare Küstenflipper-Fahrzeuge auch reservieren. Die aktuelle, maximale Reservierungszeit ist auf der Internetseite von Küstenflipper angegeben. Wird ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb der reservierten Zeit vom Kunden angemietet, wird das Fahrzeug wieder zur Benutzung für alle Kunden freigegeben. Küstenflipper behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei andauernden, wiederholten Reservierungen eines Kunden des selben Fahrzeugs, ohne jenes anzumieten, diesen abzumahnen und gegebenenfalls den Rahmenvertrag nach Abmahnung zu kündigen.

§ 4 Nutzungsdauer der Einzelanmietung, Akkulaufzeit der Fahrzeuge
Abs.1: Beschränkte Nutzungsdauer
Die Nutzungsdauer der jeweiligen Einzelmietverträge ist auf die Akkulaufzeit des angemieteten Fahrzeugs beschränkt. Solange der Akku des Fahrzeugs noch einen für die Fahrt ausreichenden Ladezustand hat, kann der Kunde die Nutzung beliebig fortführen oder beenden. Der Einzelmietvertrag endet automatisch, wenn der Akku des angemieteten Fahrzeugs leer ist, und der Kunde ist verpflichtet, das Küstenflipper-Fahrzeug entsprechend dieser AGB (insbesondere nach § 5 dieser AGB) zurückzugeben. Der Ladezustand wird dem Kunden im Tachobereich des Fahrzeugs und in der App angezeigt. Küstenflipper weist den Kunden darauf hin, dass eine ordnungsgemäße Rückgabe mit leerem Akku trotzdem möglich ist und eine ordentliche Beendigung des Einzelmietvertrages trotz beendigter Nutzungsberechtigung im Sinne von Satz 1 durch den Kunden notwendig ist.
Abs.2: Laden der Akkus
Während der Dauer des Einzelmietvertrages erfolgt kein Austausch oder Aufladen der leeren Akkus durch Küstenflipper. Auch der Kunde ist nicht berechtigt, auf die Akkus physisch zuzugreifen und diese auszutauschen oder aufzuladen. Küstenflipper wird die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs nach Beendigung des Einzelmietvertrages wiederherstellen und dieses Fahrzeug als verfügbares Fahrzeug allen Küstenflipper-Kunden wieder zur Verfügung stellen.
Abs.3: Abrechnungsgrundlage des Einzelmietvertrages
Die Abrechnung der Fahrt erfolgt gemäß der tatsächlichen Fahrtzeit. Jede angefangene Minute wird vom System als volle Minute bewertet und abgerechnet.

§ 5 Beendigung der Einzelmietverträge und Rückgabe des Fahrzeugs
Indem der Kunde über die App die Miete beendet, wird das jeweilige Einzelmietverhältnis zwischen den Parteien beendet, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben worden ist. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn…
1. das Fahrzeug innerhalb des für dieses Fahrzeug definierten Geschäftsgebietes, auf einem zulässigen Platz (siehe § 8 Abs. 5 dieser AGB) abgestellt wurde,
2. beide Helme in der Helmbox deponiert wurden,
3. die Helmbox ordnungsgemäß verschlossen wurde,
4. am Standort der Rückgabe eine Mobilfunkverbindung herstellbar ist und
5. das Ende der Miete durch App-Pop-up oder E-Mail-Benachrichtigung bestätigt wurde.
Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe behält sich Küstenflipper vor, den hierdurch entstehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen (z.B. das Umparken des Fahrzeugs).

§ 6 Anmietungsverbote
Dem Kunden ist die Einzelanmietung der Küstenflipper-Fahrzeuge beim Vorliegen einer der folgenden Bedingungen vertraglich untersagt:
1. Die Fahrzeuge unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0‰.
2. Die Fahrzeuge zu nutzen, wenn sich der Kunde nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte befindet.
3. Die Fahrzeuge für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeder Art, Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder für die gewerbliche Mitnahme von Personen zu verwenden.
4. Mit den Fahrzeugen Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten.
5. Die Fahrzeuge für die Begehung von Straftaten zu verwenden.
6. Leicht entzündliche, giftige oder sonstige gefährliche Stoffen mit den Fahrzeugen zu transportieren.
7. Mehr als zwei Personen mit dem Fahrzeug zu befördern (einschließlich des Kunden).
8. Kinder zu befördern, wenn diese weder groß genug sind, um die Fußrasten zu erreichen noch kräftig genug, um sich am Fahrer festzuhalten.
9. Mit dem Fahrzeug Fahrten ins Ausland zu unternehmen.
Zuwiderhandlung durch die Einzelanmietung trotz des Vorliegens eines der obigen Anmietungsverbote berechtigen Küstenflipper dazu den entsprechenden Einzelmietvertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen bzw. von diesem Vertrag zurück zu treten und den Basisvertrag zu kündigen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Anspruch von Küstenflipper gegen den Kunden auf Ersatz des Schadens auf Grundlage der Verletzung dieses Anmietungsverbotes bleibt jedoch unberührt.

§ 7 Pflichten und Rechte von Küstenflipper
Folgende Pflichten und Rechte bestehen für Küstenflipper:
1. Küstenflipper ist nicht verpflichtet, für alle Endgeräte eine App im Sinne von § 2 Abs.2 dieser AGB bereit zu stellen.
2. Küstenflipper darf dem Kunden Nachrichten senden, um diesen über Neuheiten und Weiterentwicklungen zu informieren.
3. Küstenflipper behält sich das Recht vor, die App technisch und inhaltlich zu ändern.
4. Küstenflipper behält sich das Recht vor, den Geschäftsbereich zu ändern.

§ 8 Pflichten der Kunden
Bezogen auf die folgenden Verfahrensstadien ist der Kunde zu Folgendem verpflichtet – wobei die einzelnen Verpflichtungen entsprechend auch für jeden anderen Zeitpunkt der Dauer des jeweiligen Einzelmietvertrages gilt:
1. Registrierung
Die Kunden sichern bei der Registrierung gegenüber Küstenflipper ausdrücklich zu, dass alle angegebenen Daten im Wege des Registrierungsprozesses wahr und vollständig sind.
Die Kunden verpflichten sich, eigenverantwortlich Änderungen bzw. Ergänzungen ihrer Daten (insbesondere E-Mail-Adresse, Mobilfunknummer, die hinterlegten Zahlungsverbindungen, Einschränkungen ihrer Fahrberechtigung) und Angaben hierzu unverzüglich Küstenflipper schriftlich mitzuteilen.
2. Nutzung der App
Eine Weitergabe des Smartphones des Kunden auf dem die App installiert ist (Zugangsmedium) und der persönlichen Anmeldedaten (Benutzername und Passwort) an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde haftet für die verursachten Schäden, die Küstenflipper durch die unberechtigte Nutzung der App entstanden sind.
3. Überprüfung des Fahrzeugs vor Fahrantritt
Der Kunde muss sich vor Fahrtantritt von der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, insbesondere durch eine Sichtprüfung der Reifen, überzeugen. Ist die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet, darf das Fahrzeug nicht bewegt werden. Erkennbare Schäden/Mängel müssen mit der auf der App angezeigten Schadensliste abgeglichen werden. Festgestellte Mängel/Schäden sind Küstenflipper vor Fahrtantritt zu melden. Mit Ausnahme bereits gemeldeter Vorschäden gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, wenn der Kunde keine Neuschäden meldet.
Eigenmächtige Umbauten oder Reparaturen am Fahrzeug sind dem Kunden nicht gestattet.
4. Während der Fahrt
Der Kunde hat bei jeder Fahrt eine gültige Fahrerlaubnis mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist zudem an die Einhaltung aller im Führerschein enthaltenen Bedingungen gebunden.
Im Interesse aller Kunden, der Umwelt und der Allgemeinheit hat der Kunde auf eine sichere Fahrweise zu achten und die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Der Kunde hat mit dem Fahrzeug sorgsam umzugehen, sowie Sitzbank und Helm nicht zu verschmutzen.
Beim Parken hat der Kunde die Fahrzeuge auf den nach Nr. 5 dieses Paragraphen erlaubten Flächen zu parken und darf nur dort die Miete beenden.
Auf Verlangen von Küstenflipper hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des Fahrzeugs mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen, insbesondere bei Mietzeiten, die über 24 Stunden dauern.
Sollte sich der Kunde während der Fahrt außerhalb des Küstenflipper-Geschäftsgebiets aufhalten, ist er verpflichtet, selber dafür Sorge zu tragen, rechtzeitig die ordnungsgemäße Rückgabe des angemieteten Fahrzeugs (im Sinne von § 4 und § 5 (in Verbindung mit Nr. 5 dieses Paragraphen)) und die Beendigung des Einzelmietvertrages einzuleiten. Die Rückgabe muss im Geschäftsgebiet von Küstenflipper erfolgen.
Bei Mängeln, technischen Störungen oder sonstigen dem mietvertraglichen Gebrauch entgegenstehenden Störungen, hat der Kunde Küstenflipper unverzüglich telefonisch zu informieren. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter ein Recht an der Sache anmaßt.
5. Parken/Abstellen des Fahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet, Küstenflipper-Fahrzeuge ordnungsgemäß und der StVO entsprechend nur auf einem Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen (dazu gehören auch gebührenpflichtige öffentliche Parkflächen, solange eine gültige Parkberechtigung besteht).
Darüber hinaus ist das Abstellen der Fahrzeuge auf Behindertenparkplätzen, Halte- und Parkverboten, Taxiparkplätzen sowie privatem Grund und privaten Parkflächen (z.B. Parkhäuser, Supermarktparkplätze und ähnlichen Parkzonen mit Sondernutzung) nicht gestattet.
Dem Kunden ist es nur dann gestattet, das Fahrzeug auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschildern wie „6:00 bis 15:00 Uhr“ oder „30.03.2015 bis 30.04.2015 von 8:00 bis 18:00 Uhr“) abzustellen, wenn die Einschränkung der Parkberechtigung erst 72 Stunden nach Abstellen des Fahrzeugs wirksam wird. Dies gilt ebenfalls für bereits angeordnete, aber noch nicht zeitlich gültige Parkverbote (z.B. „wegen Bauarbeiten“). Bei schuldhafter Zuwiderhandlung trägt der Kunde etwaige Bußgelder und Abschleppkosten.
6. Rückgabe des Fahrzeugs
Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug ordnungsgemäß im Sinne von § 5 dieser AGB zurückzugeben.
Gegenstände, die zur Fahrzeugausstattung gehören, darf der Kunde über das Mietende hinaus nicht aus dem Fahrzeug entfernen.
Beim Beenden des Mietvorgangs hat der Kunde das Verstauen beider Helme und ggf. des Schlüssels in der Helmbox sicherzustellen.
Beim Parken und beim Beenden der Miete hat der Kunde die Helmbox ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach der Rückgabe jederzeit für andere registrierte Kunden von Küstenflipper zugänglich ist. Sofern dies erst durch ein Umparken durch Küstenflipper ermöglicht wird, ist der Kunde gemäß vereinbarter Aufwandspauschale (pro Std. 50 Euro) zum Ausgleich verpflichtet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Küstenflipper kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Küstenflipper ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
7. Unfall, Diebstahl, Zerstörung oder sonstige Beschädigungen
Nach einem Verkehrsunfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Zerstörungen oder Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu rufen, wenn an dem Ereignis ein Dritter als Geschädigter oder möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt ist oder fremdes Eigentum, außer dem Küstenflipper-Fahrzeug, zu Schaden gekommen ist.
Die Polizei und/oder Feuerwehr ist darüber zu informieren, dass das Unfallfahrzeug ein Elektrofahrzeug ist.
Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Kunde ein Schuldanerkenntnis erst nach vorheriger Zustimmung Küstenflippers abgeben.
Der Kunde ist verpflichtet, Küstenflipper zunächst unverzüglich telefonisch über Schadensereignisse zu informieren und Küstenflipper nachfolgend über alle Einzelheiten schriftlich in allen Punkten vollständig und sorgfältig zu unterrichten. Die schriftliche Unterrichtung durch den Kunden hat spätestens vier Tage nach dem Schadensereignis zu erfolgen. Geht innerhalb dieser Frist keine Schadensmeldung bei Küstenflipper ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung bearbeitet werden und Küstenflipper behält sich vor, alle unfallbedingten Kosten dem Kunden an zu lasten.
Im Falle eines Unfalles außerhalb des definierten Geschäftsgebietes trägt der Kunde alle Kosten, die durch einen Rücktransport des Fahrzeugs zurück ins Geschäftsgebiet nach erfolgter Reparatur anfallen. Küstenflipper kann dem Kunden für den, mit der Schadensabwicklung verbundenen, Aufwand bei einem, vom Kunden teilweise oder gänzlich verschuldeten, Unfall eine Aufwandspauschale berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Küstenflipper kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Küstenflipper ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen, über die Aufwandspauschale hinausgehenden, Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Auch im Falle eines Unfalls wird der Einzelmietvertrag erst nach ordnungsgemäßer Rückgabe im Sinne von § 5 dieser AGB beendet. Sollte das Fahrzeug auf Grund des Unfalls nicht mehr verkehrstüchtig oder fahrbereit sein, endet der Einzelmietvertrag nach Absprache mit Küstenflipper.
Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, wenn die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist und das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben oder nach Absprache mit Küstenflipper innerhalb des Geschäftsgebietes abgestellt worden ist. Die Fortsetzung der Fahrt ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von Küstenflipper zulässig.
Die Wahl der Reparaturwerkstatt steht allein Küstenflipper zu.
8. Notwendiger Einsatz eines Technikers von Küstenflipper
Der Kunde ist, sofern er durch eine unsachgemäße Bedienung des Fahrzeugs bzw. der Zugangstechnik am Fahrzeug einen Technikereinsatz von Seiten von Küstenflipper verursacht, verpflichtet, den Aufwand von Küstenflipper auszugleichen, es sein denn, der Kunde weist nach, dass Küstenflipper kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. Küstenflipper kann den Ersatz eines weitergehenden Schadens verlangen, soweit Küstenflipper nachweist, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Die Beschränkung auf den Selbstbehalt kommt im Fall der fehlerhaften Bedienung durch den Kunden nicht zum Tragen.
Die Pflichten des Kunden nach Nr. 7 dieses Paragraphen entfallen, wenn der Kunde sich als Unfallbeteiligter aufgrund unfallbedingter Verletzungen berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt oder entfernt wird. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, sobald wie es sein Zustand wieder zulässt, seinen Pflichten aus Nr. 7 dieses Paragraphen nachzukommen.

§ 9 Bußgeldverfahren
Der Kunde haftet vollumfänglich für alle von ihm während der Mietzeit begangenen Gesetzesverstöße, insbesondere Verstöße gegen die Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Mietzeit (Verkehrsregeln), sowie Verstöße gegen eigentumsschutzrechtliche Vorschriften (Eigentumsschutz). Deswegen verpflichtet sich der Kunde mit diesem Rahmenvertrag Küstenflipper von sämtlichen Buß- Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten, Verfahrenskosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden oder sonstige Dritte auf Grund der obigen Gesetzesverstöße des Kunden von Küstenflipper verlangt. Eventuelle Kosten für den Aufwand zur Bearbeitung solcher Forderungen (z.B. Bearbeitung von Anfragen und weiterführende Korrespondenz zur Regulierung) werden dem Kunden als Aufwandspauschale in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Küstenflipper kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Küstenflipper ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

§ 10 Versicherung, Selbstbeteiligung
Abs.1: Allgemein
Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus besteht eine Haftungsbegrenzung zugunsten des Kunden, die einem Teilkaskoschutz entspricht. Die maximale Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt 250 Euro.
Abs.2: Ausschluss der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung
Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind, sofern in diesen AGB keine anderweitigen Vereinbarungen hierzu getroffen wurden, insbesondere solche Schäden ausgenommen, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeugs entstanden sind (z.B. durch Ignorieren von Warnleuchten oder durch Ladegut). Für Schäden, die der Kunde vorsätzlich herbeiführt, besteht kein Versicherungsschutz (nach § 10) und keine Begrenzung der Haftung des Kunden auf den Selbstbehalt. Im Fall einer Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung wird Küstenflipper von Forderungen Dritter durch den Kunden freigestellt. Hat der Kunde den gegenständlichen Schaden in grob fahrlässiger Weise herbeigeführt, sind sich die Vertragsparteien einig, dass das Mitverschulden des Kunden im Verhältnis zu dessen Schwere bei der vereinbarten Haftungsbegrenzung in ein entsprechendes angemessenes Verhältnis gesetzt wird und die Haftungsbegrenzung entsprechend gekürzt wird. Für die vorgenannten Versicherungen und die Haftungsbegrenzung gelten, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für Fahrzeug-Versicherungen. Bei Zahlungen im Schadensfall von Versicherungen oder Dritten an Küstenflipper wird Küstenflipper diese Zahlungen auf die Schadensersatzverpflichtungen des Kunden anrechnen.

§ 11 Haftung von Küstenflipper
Abs.1: Haftungsumfang
Eine Haftung von Küstenflipper auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – besteht nur…
a) … bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit;
b) … bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
c) …, wenn der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruht. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf;
d) …, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Küstenflipper zurückzuführen ist.
Abs.2: Haftungsbeschränkung
Bei Verletzung einer Kardinalpflicht (Abs.1 Buchst. c)) ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf leichter Fahrlässigkeit beruht – beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertragszwecks typischerweise gerechnet werden muss.
Die Haftungsbeschränkungen im weitesten Sinne aus den Abs.1 bis Abs.2 gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Küstenflipper.
Abs.3: Produkthaftungsgesetz
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hierdurch unberührt.
Abs.4: Haftungsausschluss
Eine über die vorgenannten Absätze hinausgehende Haftung besteht nicht.

§ 12 Haftung des Kunden
Abs.1: Allgemeines
Der Kunde haftet bei Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs, einzelner Fahrzeugteile, des mit vermieteten Zubehörs, sofern hier keine Abweichungen vereinbart sind, nach den gesetzlichen Regeln. Selbstverständlich haftet der Kunde auch für Vertragsverletzungen.
Abs.2: Haftungsumfang
Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten, wie z. B. Sachverständigenkosten, Höherstufung bei den Versicherungsprämien, Wertminderung, Abschleppkosten, gesetzlichen Rechtsverfolgungskosten und Nutzungsausfallkosten.
Abs.3: Ordnungswidrigkeiten und Gesetzesverstöße
Der Kunde haftet zudem vollumfänglich für die von ihm zu vertretenen Gesetzesverstöße nach § 9 dieser AGB.
Abs.4: vollumfängliche Haftung
Ebenso haftet der Kunde über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden, wenn Küstenflipper im Falle eines vorsätzlich schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen die ihm bekannt gegeben Vorgaben zur Fahrzeugnutzung gemäß § 6 und § 8 dieser AGB ein Schaden entsteht. Hat der Kunde den gegenständlichen Schaden in grob fahrlässiger Weise herbeigeführt, sind sich die Vertragsparteien einig, dass das Mitverschulden des Kunden im Verhältnis zu dessen Schwere bei der vereinbarten Haftungsbegrenzung in ein entsprechendes Verhältnis gesetzt wird und die Haftungsbegrenzung entsprechend gekürzt wird.

§ 13 Entgelt- und Zahlungsbedingungen
Abs.1: Entgelt und Rechnungserstellung
Dem Kunden werden die Preise und Gebühren (im Folgenden beides Entgelt) gemäß der zum Zeitpunkt der Einzelanmietung gültigen und dem Kunden bekannten Preis- und Gebührenliste, einsehbar auf der Internetseite von Küstenflipper, in Rechnung gestellt. Diese verstehen sich in Euro und inklusive der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Preis- und Gebührenangaben, die eventuell aus Zwischenspeichern (z.B. Browser-Cache, Proxies etc.) geladen werden, sind unverbindlich. Die Preise werden pro Einzelmietverhältnis auf der Grundlage der, der Buchung, zu Grunde liegenden berechnet. Das Entgelt wird mit Beendigung des Einzelmietvertrags fällig und dem Kunden ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail spätestens 32 Tage nach Beendigung des Einzelmietvertrags.
Abs.2: Zahlungsmodalität
Zahlungen erfolgen nach der gewählten Zahlungsmethode. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist über das angegebene Konto per Bankabzug zu verfügen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung seines Zahlungsmittels zu sorgen. Sofern eine Zahlung mangels Deckung oder aus anderen, vom Kunden zu vertretenden, Gründen nicht eingelöst werden kann, kann Küstenflipper dies dem Kunden in Höhe ihres tatsächlich entstandenen Aufwandes oder als Pauschalen gemäß der Gebührenliste auf der Internetseite von Küstenflipper unter Preise in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass Küstenflipper kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Küstenflipper ist bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen über die Aufwandspauschale hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Küstenflipper kann seine Ansprüche gegen den Kunden jederzeit an Dritte zwecks Forderungseinzugs abtreten (Inkassodienst).

Abs.3: Preis- und Gebührenänderungen
Küstenflipper behält es sich vor, die Preis- und Gebührenliste anzupassen.

§ 14 Laufzeit, Kündigung und Sperrung des Basisvertrages
Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrags bleibt den Parteien, sofern im Folgenden nicht Zusätzliches oder Abweichendes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten. Anstelle einer außerordentlichen Kündigung ist Küstenflipper auch berechtigt, den Kunden aus wichtigem Grund für weitere Anmietungen zu sperren. Dies gilt insbesondere, solange nicht unerhebliche Forderungen Küstenflippers trotz erfolgloser Abmahnungen aus früheren Vermietungen noch nicht ausgeglichen wurden, bei mangelnder Mithilfe bei der Klärung von Schadensfällen, bei Blockierung eines Rollers durch wiederholtes Reservieren ohne Anmietung, bei extensiver Ansammlung von Freiminuten über ein herkömmliches Niveau hinaus oder bei Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten.

§ 15 Datenschutz und -sicherheit
Abs.1: Bekenntnis
Küstenflipper ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kunden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Rechtsgrundlage dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG). Weitere Informationen zur Datenschutzerklärung finden sich auf der Internetseite von Küstenflipper.
Abs.2: Datenschutzrechtliche Gestattungen
Küstenflipper ist es gestattet, die angegebenen personenbezogenen Daten einschließlich Nutzungs- und Fahrzeugdaten und Daten zur Ortsbestimmung des Fahrzeuges zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies zum Zweck der Durchführung des Rahmenvertrags und damit der jeweiligen Einzelmietverträge notwendig und erforderlich ist. Zur exakten Abrechnung der Nutzungen des Kunden werden die einzelnen Mietvorgänge mit Startort, Startzeitpunkt, Dauer der Nutzung, Zielort und Zielzeitpunkt erfasst. Diese Daten werden dann für die Rechnungserstellung durch Küstenflipper verwendet. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch die Kunden. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens ist Küstenflipper ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang (Name, Vorname, Anschrift) an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt. Küstenflipper ist zudem berechtigt, sich bei Störungen des Anmiet- oder Nutzungsprozesses telefonisch mit dem Kunden in Kontakt zu setzen und die Ursache der Störung zu ermitteln. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ausschließlich sofern dies nach geltendem Recht zulässig oder vorgeschrieben ist.
Abs.3: Keine Weitergabe der Daten an Unbefugte
Küstenflipper gibt in keinem Fall personenbezogene Daten unbefugt weiter. Zudem erteilt Küstenflipper den Kunden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Auskunft unentgeltlich und unverzüglich über die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten.


§ 16 SCHUFA-Klausel, Bonitätsprüfung
Küstenflipper behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) oder einem Rating-Unternehmen Daten über die Aufnahme und Beendigung des Rahmenvertrags zu übermitteln und von diesem Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Küstenflipper behält sich bei negativer Auskunft vor, keinen Basisvertrag einzugehen.

§ 17 Aufrechnung und Übertragbarkeit der Rechte
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht auf, von Küstenflipper, anerkannte, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen bezieht. Die Parteien können die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der übrigen Parteien auf einen Dritten übertragen.

§ 18 Schlussbestimmungen
Abs.1: Gerichtsstand
Sofern der Kunde als Verbraucher seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Rechtsbeziehung das für den Geschäftssitz von Küstenflipper zuständige Gericht.
Abs.2: Anwendbares Recht
Auf diese Rechtsbeziehung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz von Küstenflipper.
Abs.3: Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die jeweils einschlägige gesetzliche Bestimmung. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.